Verfügung Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit

Mitteilung vom

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fische-
reiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und
Teilen der Birs.


Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bä-
che im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Füh-
rungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für
sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Tei-
len der Birs.


Allgemeine Lage:
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft
diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhal-
tende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Land-
schaft kaum noch Wasser.


Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des
Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Hau-
stiere.


Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-
suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
 

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig) 

Medienmitteilung vom 23. Juli 2026.

• Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Ver-
wendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
 

Medienmitteilung vom 16. Juli 2026

• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.

• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-
pelfeldern, Feldern und Wiesen.

• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-
nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-
ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.


Medienmitteilung vom 25. Juni 2026

• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-
hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt
wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende
Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Medienmitteilung vom 24. Juni 2026

• Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Un-
terlauf der Birs.


Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»