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Verfügung Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomDer Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fische-
reiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und
Teilen der Birs.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bä-
che im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Füh-
rungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für
sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Tei-
len der Birs.
Allgemeine Lage:
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft
diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhal-
tende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Land-
schaft kaum noch Wasser.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des
Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Hau-
stiere.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-
suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 23. Juli 2026.
• Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Ver-
wendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-
pelfeldern, Feldern und Wiesen.• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-
nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-
ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-
hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt
wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende
Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
• Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Un-
terlauf der Birs.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Dateien -
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Der Wald im Klimastress
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Känerkinden
Bitte beachten Sie das beiliegende Informationsschreiben zur aktuellen Situation in unseren Wäldern.
Wir bitten Sie, die Hinweise zu beachten und sich bei Waldbesuchen entsprechend umsichtig zu verhalten.
Wald beider Basel
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Absage Dietisbergfest 2026 durch den Veranstalter
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner
Schweren Herzens müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Dietisberg-Fest 2026 nicht stattfinden wird und wir den Anlass ersatzlos absagen müssen.
Dieser Entscheid ist uns alles andere als leicht gefallen. Das Dietisberg-Fest ist für viele ein besonderer Anlass, auf den sich zahlreiche Personen schon lange im Voraus freuen. Umso mehr bedauern wir, dass wir diesen Schritt gehen müssen.
Der Grund für die Absage sind die aktuell ausserordentliche Hitze und Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kanton hat Stand heute aufgrund der hohen Brandgefahr verschärfte Vorschriften erlassen. Unter anderem gilt ein absolutes Feuerverbot sowie das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Das Parkieren auf unseren Wiesen ist für uns jedoch eine Voraussetzung, da wir nicht über genügend alternative Parkflächen verfügen. Für Veranstaltungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem vom Kantonalen Führungsstab bewilligten Sicherheitskonzept die Genehmigung für das Parkieren auf den Wiesen zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die als Parkflächen genutzten Wiesen nur eine geringe Brandlast aufweisen – das heisst, dass das Gras ausreichend grün und nicht ausgetrocknet ist. Diese Voraussetzung ist auf unseren Flächen derzeit nicht erfüllt. Gemeinsam mit der Feuerwehr hat die Geschäftsleitung die Situation sorgfältig beurteilt. Auch wenn ein Sicherheitskonzept grundsätzlich hätte eingereicht werden können, können und wollen wir die Verantwortung nicht übernehmen, Fahrzeuge auf unseren trockenen Wiesen in unmittelbarer Nähe zum Wald parkieren zu lassen.
Als Alternative haben wir verschiedene Shuttle-Lösungen intensiv geprüft. Leider hat sich auch diese Variante kurzfristig weder organisatorisch noch sicherheitstechnisch als zufriedenstellend erwiesen. Deshalb mussten wir auch diese Möglichkeit verwerfen.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Optionen haben wir uns deshalb entschlossen, das Dietisberg-Fest 2026 abzusagen. Am Wochenende des 15. und 16. August findet auf dem Dietisberg somit lediglich der Sonntagsbrunch (auf Anmeldung unter www.dietisberg.ch/anlaesse) statt.
Der geplante Kirchensonntag wird am Sonntag, 16. August, in der Kirche Diegten stattfinden.Als Trostpflaster möchten wir es Ihnen trotzdem ermöglichen, dass beliebte Dietisberg-Fest T-Shirt bei uns zu beziehen. Dieses können Sie vom Samstag, 14. August, bis zum Samstag, 21. August, kostenlos im Bergladen an der Hauptstrasse 64 in Sissach während den regulären Öffnungszeiten beziehen. Es gilt: «Es het so langs het».
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung für viele enttäuschend ist. Dennoch sind wir überzeugt, dass sie angesichts der aktuellen Situation die einzig sinnvolle ist.
Umso mehr freuen wir uns bereits heute auf das Dietisberg-Fest 2027, das wir – sofern die Rahmenbedingungen es zulassen – am 14. und 15. August 2027 durchführen möchten.
Freundliche Grüsse
Geschäftsleitung Dietisberg Wohnen & Werken
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Verfügung und Medienmitteilung vom 23. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomZusätzliche Massnahmen in Ergänzung zu den Verfügungen vom 25. und 29. Juni 2026 sowie vom 03., 13. und 16. Juli 2026 - bis auf Widerruf.
Verbot im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.
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Dringender Aufruf zum Wassersparen!
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden ausserordentlichen Trockenheit und in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachdiensten sieht sich der Kantonale Führungsstab veranlasst, sämtliche Gemeinden des Oberbaselbiets (Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg) erneut für die aktuelle Lage zu sensibilisieren.
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Verfügung und Medienmitteilung zur Trockenheit vom 16. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomEs gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu ent-
fachen.Dateien -
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Verfügung und Medienmitteilung vom 13. Juli 2026 - Wasserentnahmeverbot Birsig
Mitteilung vomDateien -
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Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ Pflegefachperson DNI 20 - 40% Pensum
Mitteilung vomDateien -
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Ergänzende Bestimmungen Kanton Basel-Landschaft wegen anhaltender Trockenheit
Mitteilung vom - ...